Platzbelegung und -reservierung


1. Platzbelegungen können auf allen 4 Plätzen, Reservierungen jedoch nur auf Platz-Nummer 1 vorgenommen werden.
 
2. Platzbelegungs- und -reservierungsberechtigt sind alle aktive und jugendliche Mitglieder, sowie Gäste, soweit sie eine vollständig ausgefüllte Gästekarte der Belegung bzw. der Reservierung beifügen.

Jugendliche sowie junge erwachsene Mitglieder, die keinen vollen Beitrag zahlen, ebenso wie jugendliche Gastspieler können grundsätzlich werktags nach 17 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen keine Belegung oder Reservierung vornehmen. Eine Ausnahme gilt für diejenigen aus oben genannten Personenkreis, die in der laufenden Saison aufgrund ihrer Spielstärke und Meldung beim Verband für den Einsatz in einer der beiden ersten Herren oder Damenmannschaften in Frage kommen und auch nur dann, wenn sie mit Partnern aus einer dieser Mannschaften spielen wollen, die den vollen Erwachsenenbeitrag zahlen.

3. Die Eintragung in das Platzbelegungsbuch kann für normale Platzbelegungen zur ganzen und halben Stunde als Zeitpunkt des Spielbeginns erfolgen.

4. Bei der Eintragung sowohl für die Platzbelegung als auch für die Reservierung sind die Namen aller am geplanten Spiel Beteiligter in das Platzbelegungsbuch einzutragen und zwar mit Vor- und Nachname der Spieler.

5. Vom Zeitpunkt der Platzbelegung bis zum Spielbeginn muss zumindest einer der Spieler, die gemäß Eintragung spielen wollen, auf der Anlage anwesend sein.

6. Ist bis 10 Minuten nach Beginn der eingetragenen Spielzeit die Paarung nicht komplett, ist die Eintragung unwirksam. Dies gilt für die Platzbelegung und für Reservierungen.

7. Eine Platzbelegung im voraus ist nur für 1 Stunde am Tag möglich. Jede Paarung, die spielt, muss aber in das Platzbelegungsbuch eingetragen sein. Ansonsten verliert sie gegenüber später kommenden Mitgliedern, die sich ordnungsgemäß in das Platzbelegungsbuch für die entsprechende Zeit eintragen, ihre Spielberechtigung.

Wer bereits 1 Stunde am Tag gespielt hat, kann, soweit Plätze zur Verfügung stehen, weiter bzw. erneut spielen. Es ist allerdings auch die weitere Stunde ordnungsgemäß im Platzbelegungsbuch einzutragen. Die erneute, dann auch gegenüber allen neu hinzukommenden Spielern wirksame Eintragung ist allerdings erst 10 Minuten nach Stundenbeginn möglich.

8. Platz-Nummer 1 kann wie die anderen Plätze belegt werden, es sei denn, es sind ordnungsgemäße Reservierungen vorgenommen worden. Für diese Reservierungen gelten bei Beihaltung des bereits Gesagten im Grundsatz folgende Sonderregelungen:

Jeder Spieler kann nur einmal in der Woche eine Reservierung vornehmen. Die Woche im Sinne dieser Regelung beginnt am Montag und endet am Sonntag.

Die Reservierung ist frühestens in der Woche vor dem gewünschten Spielbeginn möglich.

Reservierungsbeginn ist jeweils die volle Stunde.

Für den reservierten Tag muss sich der reservierende Spieler im Hinblick auf die Platzbelegung im übrigen so behandeln lassen als hätte er seine Platzstunde bereits gespielt, d.h. eine Eintragung für eine Platzbelegung ist erst 10 Minuten nach Stundenbeginn möglich.

Für ein Einzel kann 1 Stunde, für ein Doppel 1½  Stunden, reserviert werden. Alle Spieler müssen mit Vor- und Zunamen eingetragen sein. Kein Beteiligter darf in dieser Woche eine andere Reservierung vorgenommen haben.
Da auf Platz-Nummer 1 Belegung und Reservierung zugelassen sind, bedürfen Reservierungen für ihre Gültigkeit der Markierung durch ein „R“ hinter jedem Namen der Eintragung.

9. Platzbelegung und Reservierung für Mannschafts- und Jugendtraining sowie für Trainerstunden sind nur über den Sport- oder Jugendwart zulässig und wirksam.
Mittwochs ab 17 Uhr dürfen keine Trainerstunden mehr erteilt werden, Forderungsspiele müssen um 17 Uhr beendet sein oder abgebrochen werden.

10. Forderungsspiele können länger als 1 Stunde dauern. Hierfür können die Plätze 2 - 4 schon längere Zeit im voraus reserviert werden, wiederum unter Angabe von Vor- und Zuname beider Spieler und mit Hinweis auf das Forderungsspiel.
Forderungsspiele zwischen Jugendlichen oder Erwachsenen mit vermindertem Beitrag müssen wochentags spätestens um 15 Uhr begonnen werden.

 

Gastspielsordnung (Zusatz)  Zur Platzreservierung